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Charter-Gebühr und Zahlungsbedingungen

Die Charter-Gebühr schließt Chartern der Jacht mit der Ausstattung und die volle Versicherung für die Jacht und die Crew ein, während der Charterdauer. Hafen-Gebühren (außer der Domizilmaria), Benzinkosten, Skipper, Hostess und andere extra Dienstleistungen sind in die Charter-Gebühr nicht eingerechnet.
Die CharterJacht, vollausgestattet, kann erst nachdem die Bezahlung vorschriftsmäßig erfolgt ist, benutzt werden:
– 30-50% von Charter-Gebühr (Einzahlung) beim Buchen
– 50-70% von Charter-Gebühr vier (4) Wochen vor dem Charterbeginn
Nach der Buchung ist der Charter-Mieter verpflichtet innhalb von 5 Tagen die Zahlung auf das Konto des Charter-Vermieters zu leisten (seit dem Moment wenn der Charter-Vertrag unterschrieben wird, oder die Rechnung geschickt).
Die Charter-Gebühr schließt den Gebrauch der Jacht während der Charterdauer ein. Der Charter-Mieter soll alle in Anspruch gestellte Kosten in der Ausgangsmarine zahlen (z.B. den Skipper, Hostess, Transport, Jet-Ski, Windsurf), das Schiffstagebuch (das Logbuch) und am Ende die Reinigung.

Versicherungsdepositen

Die Versicherungsdepositen sollten in der Ausgangsmarine gemacht werden, und zwar vom Charter-Mieter im Moment der Jachtübernahme.
Versicherungsdepositen können in Bargeld, Schecks oder mit Kreditkarten bezahlt werden. Diese Versicherungsdepositen werden als Wiedererstattung zurückgegeben, die ganze Summe. Dies gilt aber nicht im Falle wenn ein Schaden oder irgendwelche Beschädigung gefunden wird, während die Jacht vom Charter-Mieter übernommen ist und im Falle wenn eine dritte Person in Verbindung mit diesen Schaden kommt, während die Jacht vermietet wird. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung der Ausstattung oder bestimmter Teile der Jacht, oder der Jacht selbst, hat der Charter-Vermieter Recht, die ganze Summe (oder teilweise) zu erhalten, um die beschädigten Teile zu reparieren, oder die neuen zu kaufen, die für die Jacht speziell sind.
Wenn der Schaden so groß ist und das weitere Vermieten nicht mehr möglich ist, kann der Charter-Vermieter die ganze Summe verlangen, die in diesem Falle für den Verlust des Profits ersetzen sollte.

Die Charter-Vermieter-Verantwortungen

Der Charter-Vermieter ist verpflichtet, dem Charter-Mieter die saubere und trockene Jacht mit der kompletten Ausstattung zu übergeben, auch mit vollem Benzin- und Wassertank; zur vereinbarten Zeit und mit allen gültigen Dokumenten, die man für die Jacht braucht, um sie vermieten zu können.
Wenn der Charter-Vermieter einige von oben genannten Pflichten nicht erfüllt, hat der Charter Mieter das Recht auf Rückerstattung und zwar für die Zeit in der die Jacht nicht, wie im Vertrag vereinbart, dem Charter Mieter zur Verfügung stand.
Also, wenn es dem Charter-Vermieter nicht möglich ist, die Jacht am vereinbarten Ort dem Charter-Mieter zu übergeben 4 Stunden nach der vereinbarten Zeit oder eine andere Jacht, der identischen oder noch besseren Ausstattung anzubieten, ist es dem Charter-Mieter erlaubt, den Vertrag aufzulösen, und er kann auch fordern, dass man ihm die Summe bezahlt für so viele Tage wenn er die Jacht zur Verfügung haben konnte.
Der Charter-Mieter kann nur die Summe von der Charter-Gebühr fordern, alle anderen Rechte kommen nicht in Frage.
Im Falle eines Schadens oder der Beschädigung der Jacht oder der Ausstattung, die auch normalerweise verursacht werden können, während ihm die Jacht zur Verfügung steht, soll der Charter-Mieter sofort den Charter-Vermieter darüber benachrichtigen. Der Charter-Vermieter ist dann verpflichtet innerhalb von 24 Stunden die Jacht zu reparieren. Der Charter-Vermieter hat keinen Recht, um irgendwelche Entschädigung.

Das Übernahme der Jacht

Der Charter-Mieter übernimmt die Jacht in der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort. Wenn er die Jacht übernimmt, ist der Charter-Mieter verpflichtet die Jacht zu überblicken und aufmerksam überprüfen ob alles in Ordnung ist, d.h. dass die Bedingungen und die Ausstattung nach der Inventarliste stimmen.
Irgendwelche mögliche Bemerkungen sollten vor der Abfahrt gemeldet werden. Die möglich versteckte Beschädigungen der Jacht oder ihrer Ausstattung, die der Charter-Mieter rechtzeitig überhaupt nicht bemerken konnte, wenn er die Jacht übernommen hat, genau wie die Beschädigungen, die nach der Übernahme erscheinen geben ihm keine Rechte die Charter-Gebühr zu vermindern.
Wenn der Charter-Mieter in Verspätung, länger als 48 Stunden, noch nicht die Jacht übernimmt, darf der Charter-Vermieter den Vertrag auflösen. Der Charter-Vermieter kann auch das Recht behalten, dass er dem Charter-Mieter nicht erlaubt die Jacht zu fahren, wenn er nach seinen eigenen Bemerkungen, nicht genug erfahren ist, die Jacht zu fahren. Das gilt auch für die Unterweisung, die der Charter-Mieter bezahlen soll.

Die Charter-Mieter-Verantvortungen

Nachdem er die Jacht übernommen hat, trägt der Charter-Mieter alle Kosten für den täglichen Ankerplatz in den Hafen oder in Marinas, die Benzinkosten, Öl, Wasser, Reinigung und alles Nötige, genau wie für das Reparieren aller Beschädigungen, die vorkommen können, während die Jacht in seiner Verantwortung steht und die nicht normalerweise vorkommen, während des Gebrauches der Jacht. Auf jeden Fall soll der Charter-Mieter alle diesen Möglichkeiten, die sich auf technische Reparatur beziehen mit dem Charter-Vermieter im Vertrag vereinbaren.
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, in den kroatischen Territorialgewässern zu segeln. Um die kroatischen Territorialgewässer zu verlassen ist er dann verpflichtet, sich an den Charter-Vermieter zu wenden um eine spezielle Erlaubnis und die Bescheinigungen nachzufragen. Der Charter-Mieter ist auch damit einverstanden, den Sitten und anderen Vorschriften zu folgen, sich um die Jacht und die Ausstattung zu kümmern, vorsichtig zu segeln, so wie es für einen “guten Segler” vorgeschrieben ist.
Der Charter-Vermieter oder Skipper erklärt unzweifelhaft, dass er ein gewandter Segler ist. Die gültige Erlaubnis, die er zum Segeln am offenen Meer braucht, genau wie sein Radiophonie-Zertifikat präsentiert er dem Charter-Mieter.
Der Charter-Mieter bestätigt seinerseits, dass er die Jacht nicht weitermietet oder weiter (einer dritten Person) vermietet wird, auch nicht in Regatta teilnehmen, oder die Jacht seinen kommerziellen Zwecken dienstbar machen, professionelles oder Nachtfischen üben, oder sich als eine Segelschule präsentieren, u.ä., dass er nicht unter Alkohol – oder Drogeneinfluss segeln wird, er darf auch nicht eine andere Jacht schleppen, und darf nicht die Öffentlichkeitsrechte, Gesellschaftsordnung und das Gesetz verletzen, genau wie nicht in der Nacht beim schlechten Wetter segeln.
Die Zahl der Personen, die auf dem Schiff sind, muss mit der Crew-Liste übereinstimmen. Der Charter-Vermieter übernimmt die Verantwortung der Folgen, wenn er seinen Pflichten nicht folgt. Im Falle des Unfalls oder Beschädigung der Jacht oder ihrer Ausstattung während der Reise, der Charter-Mieter ist verpflichtet, den Charter-Vermieter sofort darüber zu informieren. Die Telefonnummer, die man gebrauchen kann, um den Charter-Vermieter zu erreichen, müssen auch mit den Jacht-Dokumenten präsentiert werden. Der Charter-Mieter ist noch weiter verpflichtet, den Charter-Vermieter zu benachrichtigen und alle die dafür verantwortlich sind, wenn er bemerkt, dass die Jacht oder die Ausstattung fehlen, wenn es nicht möglich wird weiter zu segeln, oder im Falle dass die Jacht weggenommen wird, gepfändet wird, auch wenn es von den staatsverantwortlichen Personen oder von einer dritten Person gestattet wird weiter zu segeln. Wenn der Charter-Mieter diesen Verpflichtungen nicht folgt, ist er dann dem Charter-Vermieter für alle Folgen verantwortlich und garantieren für sein Handeln.
Tiere wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel u.ä. sind auf der Jacht verboten, außer wenn es im Vertrag anders geregelt ist.

Die Charter-Mieter-Verpflichtung

Alle Beschädigungen (materielle oder gesetzliche), die beim Fahren oder wegen Fehler des Mieters verursacht werden, sollen dem Charter-Vermieter entweder mit Geld oder mit den Ersatzteilen erstattet werden. Der Charter-Mieter ist auch völlig verantwortlich, im Falle dass die Jacht von offiziellen Personen konfisziert wird, wegen ungesetzlicher oder illegaler Handlungen während die Jacht vom Charter-Mieter gebraucht wird.
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, alle Nebenkosten für Beschädigungen, die von ihm verursacht werden und für die der Charter-Vermieter eine gesetzliche und finanzielle Verantwortung hat, selbst zu bezahlen.
Der Charter-Mieter ist auch verantwortlich, im Falle dass die Jacht von den offiziellen Personen eines anderen Staates übernommen wird, wegen illegaler Handlungen. Wenn vielleicht eine Beschädigung oder ein Unfall vorkommen, soll in diesem Falle der Charter-Mieter einen Bericht schreiben und verantwortliche Personen benachrichtigen (Hafenbehörde, Polizei, Ärzte); den Charter-Vermieter im Falle dass die Jacht verschwindet, oder wenn es unmöglich wird, die Jacht zu fahren und auch wenn die Jacht von den offiziellen Personen oder einer dritten Person konfisziert wird, oder wenn es von ihnen verboten ist, die Jacht weiter zu fahren.
Der Charter-Mieter darf nicht den Hafen und die Anlegestelle verlassen, bis die Beschädigung an allen wichtigen Jachtteile abgewendet ist, d.h. bis Motor, Segel, Tauwerk, Innenpumpen, Ankerwinde, Navigationslichter, Navigationskompass, Versicherungsausstattung, u.ä., und wenn alle oben genannten Geräte nicht in Ordnung sind.
Der Charter-Mieter darf auch nicht den Hafen oder die Anlegestelle verlassen, wenn er das Boot mit Benzinreserve nicht genug versorgt hat und wenn die Wetterbedingungen im Allgemeinen zum Segeln schlecht sind.

Die Rückgabe der Jacht

Der Charter-Mieter ist verpflichtet, die Jacht zur Zeit und am Ort, wie es im Vertrag vereinbart ist, zurück zu geben, sauber, ohne Crew und ohne ihr persönliches Gepäck. Zu dieser Zeit wird eine Stunde gerechnet, was sich auf das offizielle Übernehmen bezieht. Die Jacht gibt man mit Vollbenzintank zurück. Wenn die Ausschiffung zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort aus welchem Grund auch immer nicht stattfinden kann, muss der Charter-Vermieter darüber informiert werden so dass er weitere Anweisungen erteilen kann. Der Charter-Mieter trägt alle Kosten des Charter-Vermieters, die wegen Verspätung als Folge des schlechten Wetters vorkommen. Deswegen wird es empfohlen, die Jacht eine Nacht vorher zurückzubringen, in die Marina, in der die Übergabe stattfinden sollte. Der Charter-Vermieter entscheidet wie hoch die Verzugsgebühren sind, wenn der Charter-Mieter die Jacht nicht zur vereinbarten Zeit übergibt:
– wenn die Verspätung bis 3 Stunden ist = 1-Tagesmiete-Gebühr
– wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden ist = 3-fache-Tagesmiete-Gebühr und alle Nebenkosten dazu
Die Verspätung kann nicht durch schlechtes Wetter rechtfertigt sein. Der Charter-Mieter ist verpflichtet, alle Schaden und Beschädigungen zu berichten, wenn es solche gibt. Die Beschädigung der Unterwasserteile ist ein Grund der Jachtkontrolle (wenn die Jacht aus dem Wasser gehoben werden soll) und der Charter-Mieter trägt die Kosten dafür.
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, auch alle Dokumente, die der Jacht gehören (Erlaubnis, Registrierung, Konzession) zurückzugeben, genau wie die anderen zusätzlichen Jachtpapiere und Dokumente (Liste der Hafenbehörden u.a.). Bis zum Moment wenn die Jacht vorschriftsmäßig wieder dem Charter-Vermieter übergeben wird, wird sie gesetzlich vom Charter-Mieter gebraucht.

Die Versicherung

Die Versicherung wrd durch die Bezeichnnugen festgestellt, die vom Versicherer definiert werden, wo mit die Jacht versichert ist. Die Jacht ist gegen Beschädigungen durch dritte Person versichert und auch gegen Beschädigungen, die als höhere Gewalt resultieren können. Die jacht ist versichert, bis zur Summe, die den Wert der Jacht darstellt und noch dazu gegen alle Risiken, die mit der Versicherungspolice erkannt werden können. Die Jacht-Besatzung ist auch versichert.
Im Falle einer schweren Beschädigung, genau wie im Falle wenn die andere Boote damit beteiligt sind, ist der Charter-Mieter verpflichtet, das der offiziellen Hafenbehörde anzumelden und für den Versicherer darüber einen Bericht zu machen (die Folge des Vorgangs, Schadenberechnung, usw.).
Der Charter-Mieter ist auch verpflichtet, den Charter-Vermieter darüber zu berichten. Die Beschädigung, die Versicherung anerkennt und die mit der Versicherungspolice übereinstimmt, jedoch dem Charter Vermieter nicht rechtzeitig, d.h. sofort gemeldet wurde, kann auch nicht anerkannt werden.
Dem obengeschriebenen Beschädigungsfall folgend, ist der Charter-Mieter persönlich verantwortlich, der als Resultat der nicht-rechtzeitigen Anmeldung vorkommt.
Wenn die Beschädigung während der Kreuzfahrt geschieht und der Charter-Mieter nicht angeklagt werden kann (wegen Erschöpfung oder im Falle, dass die Bank die Garantiesumme nicht mehr sichern kann), muss der Charter-Mieter vom Charter-Vermieter eine Erlaubnis (d.h. Anweisung) bekommen, wie diese Beschädigung adäquat behoben werden soll.
Die Versicherung bezieht sich auch auf die Beschädigungen der Franchise, die vom schlechten Wetter oder von anderen Naturunfällen verursacht werden, aber nicht auf die Beschädigungen, die mit Absicht gemacht werden. Kosten für solche Beschädigungen, die mit Absicht gemacht werden, sind mit Depositsumme nicht gedeckt. Der Charter-Mieter muss alle Kosten, die auf obenbeschriebene Weise entstanden sind, selbst bezahlen.
Die Beschädigung der Segel und des Motors wegen Ölmangel sind nicht mit Versicherung verbunden. Der Charter-Mieter trägt alle Kosten solcher Beschädigungen. Persönliche Sachen sind auch nicht mit Versicherung verbunden.

Bedingungen der Widerrufung

Wenn der Charter-Mieter aus irgendwelchem Grund nicht die Möglichkeit hat, die Jacht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zu übernehmen, kann er, aber nur wenn es vorher im Vertrag geregelt wurde, eine andere Person finden, die statt ihn alle Rechte und Verpflichtungen übernimmt, die in diesem Vertrag erklärt sind.
Wenn dieser Erstaz nicht möglich ist, dann behält der Charter-Vermieter:
– 30% der Summe von der Charter-Gebühr für die Widerrufung und zwar sollte es 2 (zwei) Monaten von dem Charter-Übernehmens-Termin sein
– 50% der Summe von der Charter-Gebühr für die Widerrufung, wenn sie 1 (einen) Monat vor dem Charter-Übernehmens-Termin geschieht
– die ganze Summe von der Charter-Gebühr wenn die Widerrufung im letzten Monat vom Charter-Übernehmens-Termin erklärt wird.
Wenn die Widerrufung aus den Gründen wie Tod in der Familie, schwere Verletzung, u.ä. erklärt wird, kommt es nicht zur Wiedererstattung der Deposit-Summe, sondern der Charter-Vermieter bietet dem Charter-Mieter die Jacht in einer anderen freien Periode an, oder in der nächsten Saison.

Beschwerden

Nur schriftliche Beschwerden, die von beiden Personen unterschrieben sind, wenn die Jacht zurückgegeben wird, werden berücksichtigt.

Gerichtsverhandlung

Jede mögliche Unstimmigkeit oder Streite, die in Bezug auf Charter sind, sollten zuerst verträglich und verabredungsgemäß geregelt werden. Nur im Falle, dass es auf diese Weise nicht möglich ist, wird das Missverständnis dann gesetzlich geregelt und zwar bei der Justizbehörde des Charter-Vermieters.